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   FG Berlin, 13.07.1999 - 7 B 7355/98   

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FG Berlin, 13.07.1999 - 7 B 7355/98 (https://dejure.org/1999,39621)
FG Berlin, Entscheidung vom 13.07.1999 - 7 B 7355/98 (https://dejure.org/1999,39621)
FG Berlin, Entscheidung vom 13. Juli 1999 - 7 B 7355/98 (https://dejure.org/1999,39621)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • EFG 1999, 1104
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 06.07.1995 - C-62/93

    BP Soupergaz / Griechischer Staat

    Auszug aus FG Berlin, 13.07.1999 - 7 B 7355/98
    Ausnahmen von dem Grundsatz, daß Richtlinien lediglich gegenüber den Mitgliedstaaten Verbindlichkeit entfalten, hat die Rechtsprechung nur für Fälle entwickelt, in denen sich einzelne Bürger unmittelbar auf eine für sie günstige Richtlinienvorschrift berufen, die nicht hinreichend in innerstaatliches Recht umgesetzt ist (vgl. EuGH, Urteil vom 6. Juli 1995 C-62/93 , Umsatzsteuer-Rundschau -;UR-; 1995, 404).
  • BFH, 13.08.1997 - I B 30/97

    Zur Frage der Erstattung von Abzugsbeträgen nach § 50 a EStG

    Auszug aus FG Berlin, 13.07.1999 - 7 B 7355/98
    Meldet jedoch der Leistungsempfänger die abzuführende Steuer an, so ist die insoweit als Festsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung wirkende Steueranmeldung gleichwohl auch ihm gegenüber zur Durchsetzung der Abführungspflicht unmittelbar vollziehbar, ohne daß es erst einer gesonderten Inanspruchnahme durch Haftungsbescheid bedürfte (so zu der vergleichbaren Steueranmeldung nach § 73 e Einkommensteuer-Durchführungsverordnung - EStDV - durch den Vergütungsschuldner Beschluß des Bundesfinanzhofs -;BFH-; vom 13. August 1997 I B 30/97 , BStBl II 1997, 700).
  • EuGH, 26.09.1996 - C-327/94

    Dudda / Finanzamt Bergisch Gladbach

    Auszug aus FG Berlin, 13.07.1999 - 7 B 7355/98
    Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs -;EuGH-; vom 26. September 1996 C 327/94 , Bundessteuerblatt -;BStBl-; II 1998, 313 falle die Tätigkeit eines Unternehmers, der bei künstlerischen oder unterhaltenden Veranstaltungen die tontechnische Umsetzung der Darbietung in der Weise durchführe, daß er die Auswahl und die Bedienung der eingesetzten Geräte auf die jeweiligen akustischen Gegebenheiten und die beabsichtigten Klangeffekte abstimme und die erforderlichen Gerätschaften und das notwendige Bedienungspersonal stelle, sofern die Leistung für die Darbietung der künstlerischen oder unterhaltenden Hauptleistung unerläßlich sei, unter Art. 9 Abs. 2 Buchstabe c erster Gedankenstrich der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern (77/388/EWG) - nachfolgend: 6. EG-Richtlinie -;.
  • BFH, 23.09.1993 - V R 132/89

    Leistungsort bei Reisebetreuungsleistungen

    Auszug aus FG Berlin, 13.07.1999 - 7 B 7355/98
    Für die Bestimmung der "ähnlichen Leistungen" im Sinne der Vorschrift kommt es maßgeblich darauf an, daß eine Ähnlichkeit der Leistung mit den in der Vorschrift ausdrücklich angeführten künstlerischen, wissenschaftlichen, unterrichtenden, sportlichen und unterhaltenden Leistungen besteht, wobei weiter eine Rolle spielt, daß die Vorschrift die überwiegend persönlichkeitsbezogene, ohne standortgebundenes Unternehmensvermögen ausgeführte Leistung an dem Ort erfassen will, an dem sie in Konkurrenz zu anderen ortsansässigen Unternehmern ausgeführt wird ( BFH, Urteil vom 23. September 1993 V R 132/89 , BStBl II 1994, 272).
  • BFH, 17.01.1996 - V B 100/95

    Grund für die Verknüpfung der Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheides

    Auszug aus FG Berlin, 13.07.1999 - 7 B 7355/98
    Dabei kann unter dem Gesichtspunkt der Zumutbarkeit die AdV ohne Sicherheitsleistung im Einzelfall gerechtfertigt sein, wenn der angefochtene Steuerbescheid mit Sicherheit oder großer Wahrscheinlichkeit rechtswidrig ist ( BFH, Beschluß vom 17. Januar 1996 V B 100/95 , Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -;BFH/NV-; 1996, 491).
  • BFH, 08.05.1995 - X B 2/95

    Bildung einer gewinnmindernden Rücklage bei Veräußerung des Gewerbebetriebs -

    Auszug aus FG Berlin, 13.07.1999 - 7 B 7355/98
    Sie wird durch die Entscheidung über die Anordnung der Sicherheitsleistung nicht beeinflußt, weil es sich hierbei nur um eine Nebenbestimmung und nicht um einen selbständigen Streitgegenstand handelt ( BFH, Beschluß vom 8. Mai 1995 X B 2/95 , BFH/NV 1995, 968).
  • FG Berlin, 20.03.2001 - 7 K 7137/99

    Ort einer sonstigen Leistung einer ausschließlich im Ausland ansässigen

    Auszug aus FG Berlin, 13.07.1999 - 7 B 7355/98
    Dem Gericht haben bei seiner Entscheidung auch die Streitakten des von P gegen den Antragsgegner wegen des Abzugs der Umsatzsteuer geführten AdV-Verfahrens 7 B 7347/98 sowie des dazugehörigen Klageverfahrens 7 K 7137/99 vorgelegen.
  • BFH, 25.04.2013 - V R 30/11

    Verzicht auf Aussetzungszinsen gemäß § 237 Abs. 4 AO i. V. m. § 234 Abs. 2 AO

    Im Hinblick auf die aufgrund der Voranmeldungen für die Klägerin bestehenden Zahlungsverpflichtungen setzte das FG auf Antrag der Klägerin mit Beschluss vom 13. Juli 1999 7 B 7355/98 (Entscheidungen der Finanzgerichte 1999, 1104) die Vollziehung der im Abzugsverfahren angemeldeten Umsatzsteuer gegen Sicherheitsleistung aus.
  • BFH, 25.04.2013 - V R 29/11

    Billigkeitserlass bei Aussetzungszinsen

    Im Hinblick auf die aufgrund der Voranmeldungen für die Klägerin bestehenden Zahlungsverpflichtungen setzte das FG auf Antrag der Klägerin mit Beschluss vom 13. Juli 1999 7 B 7355/98 (Entscheidungen der Finanzgerichte 1999, 1104) die Vollziehung der im Abzugsverfahren angemeldeten Umsatzsteuer gegen Sicherheitsleistung aus.
  • FG Berlin-Brandenburg, 10.08.2011 - 7 K 7106/09

    Erlass von Aussetzungszinsen bei erfolglosem Antrag auf Aufhebung der Vollziehung

    Noch vor Klageerhebung, nämlich am 02.09.1998, hatte die C-GmbH unter dem Aktenzeichen 7 B 7355/98 beim FG Berlin einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt, dem das FG mit Beschluss vom 13.07.1999 7 B 7355/98 entsprach, indem es der C-GmbH mit Wirkung ab Fälligkeit bis einen Monat nach Bekanntgabe der Entscheidung im Einspruchsverfahren Aussetzung der Vollziehung gegen Sicherheitsleistung gewährte.
  • FG Berlin-Brandenburg, 10.08.2011 - 7 K 7105/09

    Erhebung von Aussetzungszinsen auch bei AdV gegen Sicherheitsleistung - Keine

    Noch vor Klageerhebung, nämlich am 02.09.1998, hatte die Klägerin unter dem Aktenzeichen 7 B 7355/98 beim FG Berlin einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt, dem das FG mit Beschluss vom 13.07.1999 7 B 7355/98 entsprach, indem es der Klägerin mit Wirkung ab Fälligkeit bis einen Monat nach Bekanntgabe der Entscheidung im Einspruchsverfahren Aussetzung der Vollziehung gegen Sicherheitsleistung gewährte.
  • FG München, 22.03.2002 - 1 V 4030/01

    Steuerabzugsverpflichtung anlässlich einer Inlandstournee bei Abschluss

    Auch aus den von der AStin angeführten Entscheidungen des FG Berlin zur Umsatzsteuer (EFG 1999 S. 1104 und EFG 2001 S. 996) ergibt sich nichts anderes.
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